Theoretische Ausbildung und Prüfung
Zwischen der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede.
Praktische Ausbildung und Prüfung
Die Grundausbildung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Die Prüfungsvorbereitung und Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert worden sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert worden sind.
In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber einen Bescheinigung ausgehändigt.
Die Prüfungsfahrt findet auf einen Automatikfahrzeug statt.